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Bußgelder vermeiden - mit unserer Hilfe


Möchten Sie sich lieber um Ihr Tagesgeschäft kümmern, als sich mit Datenschutzthemen befassen zu müssen?

Hätten Sie gern, dass Ihnen jemand die gesetzlichen Vorgaben in eine verständliche Sprache übersetzt?

Wünschen Sie sich konkrete Angaben, was genau in Ihrem Betrieb umgesetzt werden muss?

Erwarten Sie für Ihr Geld die bestmögliche Leistung?

Wenn Sie diese Fragen mit JA beantwortet haben, sind Sie bei uns genau richtig!
Gern unterstützen wir Sie bei sämtlichen datenschutzrechtlichen Belangen. Von der Übernahme der Tätigkeit des externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bis zur Mitarbeitersensibilisierung stehen wir Ihnen partnerschaftlich zur Seite.

Seit über 25 Jahren beraten, schulen und auditieren wir als eines der ältesten Datenschutzunternehmen in Deutschland Firmen und Behörden jeglicher Größe aus sämtlichen Branchen und entwickeln maß- geschneiderte, praktikable Lösungen zur Einhaltung der rechtlichen und technischen Vorgaben.

Risikoanalysen führen wir ebenso durch wie Datenschutzfolgen- abschätzungen und Audits - auf Wunsch auch bei Ihren Dienstleistern.

Datenschutz und CyberRisikoChecks erhalten Sie bei uns zum Festpreis. Und das europaweit.

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Hier finden Sie unsere Angebote für einen agilen und holistischen Datenschutz.

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Gern übernehmen wir sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen. Schnell, effektiv und pragmatisch.

Ihre individuellen Bedürfnisse und betriebliche Besonderheiten stehen dabei im Mittelpunkt.

Wünschen Sie einen praxisorientierten und unbürokratischen Datenschutzbeauftragten, der Sie beim Aufbau Ihrer Datenschutzorganisation und der Implementierung aller datenschutzrechtlicher Maßnahmen unterstützt, dann fragen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot an.


Weitere Informationen...





BSI CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076

Der CyberRiskoCheck des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ermöglicht Ihnen eine Positionsbestimmung des eigenen IT-Sicherheitsniveaus und zeigt auf, welche konkreten Maßnahmen Sie umsetzen bzw. bei einem IT-Dienstleister beauftragen sollten.

Viele KMU (und insbesondere KKU), die gerne mehr für ihre Informationssicherheit tun würden, wissen nicht genau, was. Und auch viele IT-Dienstleister wissen nicht genau, was KMU konkret von ihnen erwarten. Unter anderen, um dieses Problem zu lösen, wurde in einem von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finanzierten Projekt von einem Konsortium unter Federführung des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft sowie IT-Nutzern die "DIN SPEC 27076 - IT-Sicherheitsberatung für Klein- und Kleinstunternehmen" und der darauf basierende BSI CyberRiskoCheck entwickelt.

Die Vorgaben: Sehr niedrige Einstiegshürde, minimaler Zeitaufwand für die Durchführung, kostengünstig.

Beim CyberRisikoCheck nach DIN SPEC 27076 befragt wir Sie in einem ein- bis zweistündigen Interview zur IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Darin werden 27 Anforderungen aus sechs Themenbereichen daraufhin überprüft, ob das Unternehmen sie erfüllt. Für die Antworten werden nach den Vorgaben der DIN SPEC Punkte vergeben. Als Ergebnis erhalten Sie einen Bericht, der u. a. die Punktzahl und für jede nicht erfüllte Anforderung eine Handlungsempfehlung enthält. Die Handlungsempfehlungen sind nach Dringlichkeit gegliedert und erhalten Hinweise darauf, welche staatlichen Fördermaßnahmen (auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene) Sie in Anspruch nehmen können.


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Hinweisgeberschutzgesetz


Die Umsetzungsfrist der EU-Whistleblower-Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind sehr kurz. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wurde eine Übergangsphase bis zum 17. Dezember 2023 gewährt, um den Anforderungen des Gesetzes nachzukommen.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern sind bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes, also ab Mitte Juni, dazu verpflichtet, die Bestimmungen des Gesetzes umzusetzen.

Zu den Verpflichtungen gehört unter anderem, eine Meldestelle einzurichten. Ein Verstoß gegen die Pflicht, eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben, ist mit 20.000,- € bußgeldbewehrt.

Wird die Meldestelle nicht richtig betrieben, drohen Bußgelder von 50.000,- €


Unsere Dienstleistung:

    + Wir implementieren eine interne Meldestelle, auf die Sie in Ihrem Unternehmen verweisen

    + Wir übernehmen die komplette Dokumentation der Meldungen

    + Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Hinweisgeber

    + Wir übernehmen die Aufgaben einer unparteiischen Schiedsperson

    + Wir übernehmen die Stichhaltigkeitsprüfung / Bewertung der Behauptungen

    + Wir planen und skizzieren Folgemaßnahmen und helfen Ihnen bei deren Umsetzung

    + Wir sind der Ansprechpartner für die sogenannten externen Meldestellen

Gern übernehmen wir Ihre internen Meldestelle zum Pauschalbetrag.


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Bei uns erhalten Sie ausgezeichneten Datenschutz


Unsere Serviceleistungen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit erfolgen ausschließlich durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte, Datenschutzauditoren und Informationssicherheitsbeauftragte.














    Wir unterstützen die Initiative Plant-for-the-Planet
    und spenden Bäume für eine grünere Welt.



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